Definition der verbalen Entwicklungsdyspraxie
Definitionen zur VED
Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird die VED im ICD-10 unter den Codes F80.0, F80.9 oder R48.2 als eine Störung der Sprechbewegungsplanung und -ausführung beschrieben. Die Kinder verfügen über ein intaktes Sprachverständnis, können aber die für das Sprechen nötigen Bewegungen nicht ausreichend planen und steuern.
Eine verbreitete Definition in der Fachliteratur lautet: „Verbale Entwicklungsdyspraxie ist eine neurologisch bedingte Aussprachestörung, bei der die Ausführung und Koordination von Sprechbewegungen und Bewegungsfolgen beeinträchtigt ist, ohne dass Muskelschwächen, Lähmungen oder Fehlbildungen vorliegen“.
Der Deutsche Bundesverband für Logopädie beschreibt: „Bei der verbalen Entwicklungsdyspraxie können Kinder die Bewegungen für das Sprechen nicht richtig planen und ausführen, obwohl sie wissen, was sie sagen wollen und Sprache verstehen“.
Eine allgemein anerkannte Formulierung aus der logopädischen Praxis betont: Die VED ist eine angeborene Sprechstörung bei Kindern, die hauptsächlich die Planung und Ausführung von Sprechbewegungen betrifft – das sogenannte „motorische Programmieren“ von Lauten und Wörtern ist gestört, während die Artikulationsorgane an sich intakt sind.
Ein häufig zitiertes Bild zum besseren Verständnis lautet: „My mouth won’t cooperate with my brain …“ (vgl. Stackhouse & Snowling)
Zusammengefasst wird VED offiziell als eine nicht durch körperliche oder kognitive Defizite erklärbare Störung der Planung und Programmierung von Sprechbewegungen bei intaktem Sprachverständnis und normalen kognitiven Fähigkeiten definiert. Sie ist von anderen Sprach- oder Sprechstörungen sowie von motorischen Schwächen abzugrenzen.